Für die jährliche Steuererklärung nehmen viele Menschen die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch. Neben dieser Kerntätigkeit gibt es weitere Dienstleistungen, die je nach Spezialisierung angeboten werden. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Angebote. Hilfe bei der Steuererklärung. Wer sich erst um seine Steuererklärung kümmert, wenn schon die zweite Mahnung vom Finanzamt im Briefkasten liegt, hat ein Problem, denn viele Vorgänge lassen sich nach längerer Zeit nur noch schwer rekonstruieren. Steuerzahler, die Geld zurückbekommen wollen, müssen sich das ganze Jahr über damit beschäftigen, deshalb sollte die Steuerberatung auch nicht erst kurz vor dem Ausfüllen der Steuererklärung erfolgen. Wer Fragen zu seiner Steuer hat, wendet sich am besten auch während des Jahres an den Fachmann. Kurz vor Ablauf der Frist füllt der Berater die Formulare online aus und reicht sie beim Finanzamt ein.
Steuerbescheide sind oft fehlerhaft. Deshalb ist es die erste Aufgabe eines Steuerfachmanns, den Bescheid auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Ist dieser fehlerhaft, legt er Einspruch ein. Gegebenenfalls erwirkt er eine Fristverlängerung, kümmert sich um die Stundung der Steuerschuld und beantragt eine Anpassung der Vorauszahlung. In schwierigen Fällen muss sogar das Finanzgericht entscheiden. Hier hat der Steuerberater das Recht, seinen Mandanten vor Gericht zu vertreten. Weniger bekannt ist, dass ein Steuerexperte auch betriebswirtschaftliche Unterstützung bietet. Unter anderem übernimmt er die Lohnbuchhaltung, erstellt Bilanzen und hilft bei Insolvenzverfahren. Diese Tätigkeiten mit der Steuerberatung zu verbinden, ist sinnvoll, denn wer das Unternehmen gut kennt, kann seinen Mandanten auch in Steuerfragen gut beraten. Sofern diese Leistungen gewünscht werden, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob der ausgewählte Dienstleister diese auch anbietet. Darüber hinaus gibt es weitere Tätigkeitsfelder wie Testamentsvollstreckung, Hausverwaltung und Mediation. Wichtig ist, dass diese Dienstleistungen mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar sind.
Ausbildung zum Steuerberater
Voraussetzung ist eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten oder ein Studium in einem wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Studiengang. Außerdem ist eine mehrjährige praktische Tätigkeit erforderlich. Erst, wenn diese nachgewiesen ist, kann man sich zur Prüfung anmelden. Da die Voraussetzungen je nach Ausbildung variieren, sollten sich Interessierte vorab genau informieren, ob sie die erforderlichen Bedingungen erfüllen. Vor der Prüfung ist ein Vorbereitungskurs sinnvoll, da die Prüfung sehr anspruchsvoll ist. Jährlich legen etwa mehrere tausend Absolventen die Prüfung ab. Davon besteht nur etwa die Hälfte die Prüfung im ersten Anlauf. Ein Steuerberater kümmert sich nicht nur um die Erstellung der Steuererklärung. Wenn der Mandant es wünscht, übernimmt er auch die Prüfung der Steuererklärung, formuliert gegebenenfalls einen Einspruch und kann sogar vor Gericht vertreten. Darüber hinaus bietet der Dienstleister vielfältige betriebswirtschaftliche Hilfestellungen von der Unternehmensgründung bis zur Insolvenz. Die Prüfung ist anspruchsvoll und sollte nur nach einem entsprechenden Vorbereitungskurs abgelegt werden.
Wenn Sie weitere Informationen zum Steuerberater wünschen, gehen Sie auf Seiten wie beispielsweise von der Bischof Wirtschaftstreuhand- & Steuerberatungskanzlei.